Fakten zur Führerscheinklasse B für Pkw
Erlaubte Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Bei Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Eine vor dem 19.1.2013 erworbene Führerscheinklasse B oder Klasse 3 berechtigt zum Führen von dreirädrigen Fahrzeugen, auch mit Anhänger. Beim Umtausch erfolgt der Eintrag der Schlüsselziffern 79.03 und 79.04 zu A1 und A. Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt im Inland, sofern der Inhaber diese seit mindestens zwei Jahren besitzt, auch zum Führen von Fahrzeugen, die ganz oder teilweise mit Strom, Wasserstoff, Flüssig- bzw. Erdgas oder mechanischer Energie alternativ angetrieben werden, wenn diese eine Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg aufweisen und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger geführt werden. Die überschreitende Masse muss hierbei ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems geschuldet sein.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B96¹
Kombinationen aus Pkw (Fahrzeug der Klasse B) und Anhänger mit zGM über 750 kg, bei welchen die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg beträgt. Die Eintragung der Schlüsselziffer 96 erfolgt nach Ablegen einer Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung.
Erlaubte Fahrzeuge bei Eintragung der Schlüsselziffer B196¹
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B (Vorbesitz mindestens 5 Jahre)
Mindestalter
Mindestalter Sonderregelungen
Herabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:
Befristungen und Einschränkungen
Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Gültigkeit des Führerscheindokuments
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
Zuallererst solltest du wissen: Wenn du einen Automatik-Führerschein machst, darfst du damit auch nur Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe – also Kraftfahrzeuge ohne Kupplungspedal – steuern. In deinem Führerschein wird dann die Schlusselzahl 78 eingetragen. Damit ist angegeben, dass du keine Pkw fahren darfst, die über ein Kupplungspedal verfügen, das vom Fahrer bedient werden muss. Entscheidest du dich hingegen für einen Führerschein Klasse B ohne Automatikeintrag, darfst du damit sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe fahren.
Was ändert sich ab 01.04.2021.
Die nationale Schlüsselzahl B 197 wird unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit bieten Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren, obwohl die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wurde.
– Der Bewerber muss den Nachweis von mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem
Fahrzeug mit Schaltgetriebe erbringen
– Nach den 10 Stunden erfolgt eine 15 Minuten Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf
einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
Die Testfahrt erfolgt innerorts und außerorts, der Fahrschüler muss den Nachweis
erbringen, dass er ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher bedienen kann, mögliche Übungen,
Anfahren am Berg, Einparken Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.
– nach erfolgreicher Fahrt stellt die Fahrschule dem Fahrschüler eine Bescheinigung aus
– die Bescheinigung wird bei der praktischen Fahrprüfung vorgelegt, somit erfolgt keine
Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Es erfolgt der Eintrag B 197
– die Schlüsselzahl beinhaltet keine Einschränkung, es dürfen auch Fahrzeuge mit
Schaltgetriebe gefahren werden.
Besonderheit der Schlüsselzahl B 197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen
Wir die Klasse B mit Schlüsselzahl B 197 hat, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen, wie z. B. BE, C oder C1 für die Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
Die Klasse B 197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung für aufbauende Erweiterungsklassen.
Bei Ausbildung und Antragstellung z. B. bei Erweiterung auf BE könnte es sein, dass der Fahrerlaubnisbewerber Klasse B 197 erhält und Klasse BE 78!!
To BE or not to BE
Das ist hier die Frage...
Wenn Dein Umzug größer ist als Dein Auto oder Dein Urlaub in der Wildnis stattfindet, brauchst Du einen Anhänger.
Damit Du mit Deinem Anhänger alles das machen kannst, was Du Dir schon immer gewünscht hast, kannst Du, ab sofort, bei uns auch den Führerschein der Klasse BE machen.
Fakten zur Führerscheinklasse BE für Pkw mit Anhänger
Erlaubte Fahrzeuge
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
Mindestalter
Voraussetzung
Führerschein der Klasse B (kann zusammen erworben werden)
Prüfungen
Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann zusammen erworben werden) Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Befristungen und Einschränkungen
Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Gültigkeit des Führerscheindokuments
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.